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Rudolf Spatz

Rudolf Spatz

Isaria, Suevia Heidelberg

* ...
† 14. 7. 1924

Dr. med., Sanitätsrat

S. war bei ab 1881 bei Isaria München (x.xxx.xxx) und Suevia Heidelberg (xx) aktiv. Am 16.1.1894 wurde er zum Ausschussmitglied des Altherrenverbandes München berufen, 1897 war er stellvertretender Schriftführer, 1900 erster Schriftführer, 1910 stellvertretender Vorsitzender, 1919 erster Vorsitzender. Von 1915 bis 1919 besorgte er in Vertretung des im Feld befindlichen Vorsitzenden Schloesser Isariae die Vorstandsgeschäfte. Von 1920 bis 1924 war er Abgeordneter des Corpsphilisterverbandes München beim oAT. S. setzte sich maßgeblich für die Vereinigung des Münchener Corpsphilisterverbandes mit der Altherrenvereinigung des WSC ein.

Literatur: Maurmeier, Sanitätsrat Dr. Rudolf Spatz, DCZ 41 (1924/25), S. 195f.

 

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Friedrich Krommes

Friedrich Krommes

Hannovera Göttingen

* Fritzlar 26. 9. 1906
† Kassel 4. 3. 1971

Sohn des Pfarrers Julius K. und seiner Ehefrau Amanda geb. Müller. - Dorfschule in Schemmern, Gymnasium in Eschwege, Abitur 1925, stud. jur. in Göttingen und München. 1929 Referendarexamen in Celle, Referendar in Friedrich KrommesSpangenberg, Kassel und Jüterbog, 1933 Assessorexamen in Berlin mit Prädikat. Danach Eintritt in den Dienst in der Ev. Kirche von Kurhessen und Waldeck, 1937 Landeskirchenrat. 1939/45 Kriegsdienst, zuletzt als Oberleutnant und Batteriechef einer Flak-Abteilung in Frankreich. 1945 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft entlassen. Wurde 1948 zum Oberlandeskirchenrat ernannt und war Leiter des Grundstücks- und Finanzdezernats der Landeskirche, Mitglied der Grundstückskommission und des Disziplinargerichts der EKD, Mitglied des Kuratoriums der Melanchthonschule, sowie in Gremien der Diakonie und der Inneren Mission. Mitglied des Aufsichtsrats der "Bruderhilfe Vers. VaG" in Kassel, 1961 zeitweilig geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Bruderhilfe. K. schied 1961 aus gesundheitlichen Gründen aus dem kirchlichen Dienst aus.

K. wurde am 29. 4. 1925 bei Hannovera renonciert und am 5. 12. 1925 recipiert. Er bekleidete die zweite Charge und war später Mitglied der Altherren-Kommission. 1957 wurde er Mitglied des VAC-Vorstandes Kassel, 1959 folgte er Kurt Fürer nach dessen gesundheitsbedingtem Rücktritt als 1. Vorsitzender des Vorstandes (bis 1961). 1963 bis 1967 war er Mitglied des Gesamtausschusses des VAC für den GBZ Nordhessen. Als Mitglied und stellv. Vorsitzender der Kartellkommission hatte er wesentlichen Anteil an der Ausgestaltung der Beziehungen zum WSC. Für seine Tätigkeit wurde er mit der Silberschale des VAC ausgezeichnet. K. war außerdem mehrere Jahre lang stellv. Vorsitzender des AHSC Kassel. Die Übernahme des ihm angetragenen 1. Vorsitzes lehnte er 1966 aus gesundheitlichen Gründen ab. 1967 wurde er zum Ehrenmitglied des AHSC Kassel ernannt.

Literatur: Corps-Mitteilungen der Hannovera Göttingen 45, S. 7-9; Edgar Flöther, In memoriam Fritz Krommes Hannoverae, DCZ 72 (1971), S. 158f.

 

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Carl Schlösser

Carl Schlösser

Isaria München, Hannovera Göttingen

* Mannheim 2. 6. 1857
† Allgäuhaus bei Schaftlach im Allgäu 8. 8. 1925

stud. med. in München und Göttingen, 1882 Dr. med., Assistenzarzt in München, 1887 Privatdozent und 1900 Professor dortselbst, Leiter der von ihm gegründeten Augenheilanstalt, die eine der größten in damaliger Zeit war.

Sch. wurde am 18.4.1879 bei Hannovera recipiert und bekleidete dort die zweite Charge. 1904 wurde er zum I. Vorsitzenden des Münchener Corpsphilister-Verbandes gewählt. Sch. war auch zweiter Vorsitzender des Zentralkomitees des VAC. Im November 1911 hielt er bei der Bismarckfeier in Regensburg die Kommersrede auf Bismarck. Er vermachte seinen beiden Corps letztwillig erhebliches Vermögen, das bei Hannovera in die nach ihm benannte "Schlösser-Stiftung" einging.

Literatur: Corpsbericht Hannovera Göttingen 85, SS 1925, 9-12

 

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Felix Busson

Felix Busson

Joannea Graz, Schacht Leoben

* Innsbruck 30. 9. 1874
† Graz 14. 6. 1953

Sohn des damaligen ordentlichen Professors für Geschichte an der Universität Innsbruck Arnold Busson, der, aus Westfalen eingewandert, 1870 die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hatte; Studium der Rechtswissenschaften in Graz und Montanwissenschaften in Leoben, Promotion zum Dr. jur., Diplom-Examen in Leoben, Eintritt in den Staatsdienst, zuletzt als Oberbergkommissär in Leoben. 1912 Eröffnung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei, wenig später Berufung zum Generalsekretär der Österreichischen Alpinen Montangesellschaft, dem seinerzeit größten österreichischen Bergbau- und Eisenhüttenkonzern. In der Zwischenkriegszeit war B. Mitglied des Steirischen Heimatschutzes sowie dessen Rechtsberater und -vertreter. Nach dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich (1938) wegen seiner oppositionellen Haltung gegenüber dem NS-Regime entlassen; befasste sich im Ruhestand weiter mit bergrechtlichen Fragen und verfasste 1942 einen Kommentar zum allgemeinen Berggesetz. Nach dem Ende des Dritten Reichs wurde er von der österreichischen Regierung mit den Vorarbeiten zur Neufassung des Berggesetzes betraut. B. starb1953 an den Folgen eines Schlaganfalls.

Nach dem Ersten Weltkrieg war B. mitverantwortlich für den Beitritt der österreichischen Corps zum KSCV. Seine Bedeutung liegt aber vor allem in der Reform des in Österreich bei Offizierskorps und Studentenschaft verbreiteten Ehrenkodex, indem er die bis dahin weitgehend anerkannten Duellregeln von Franz von Bolgár einer grundlegenden Revision unterzog. B. selbst war bei Joannea Graz und Schacht Leoben aktiv. Er trat während seiner Aktivenzeit mindestens elf Mal auf Säbel an und galt als Experte im österreichischen Säbelzweikampf. Der von ihm in Zusammenarbeit mit anderen Waffenstudenten (darunter Franz Aubell, späterer Rektor der Hochschule in Leoben) erarbeitete und unter seinem Namen veröffentlichte Ritterliche Ehrenschutz wurde bald nach seinem Erscheinen in mehreren österreichischen Universitätsstädten übernommen und wird noch heute von vielen waffenstudentischen Korporationen als verbindlich anerkannt. Eine der wesentlichen Änderungen gegenüber den Regeln nach Bolgár war die Abkehr von dem von Bolgár nach romanischem Vorbild propagierten subjektiven Ehrbegriff und die Forderung nach sachlichen Merkmalen sowie einer bewiesenen Beleidigungsabsicht, um eine duellwürdige Ehrverletzung annehmen zu können. Damit wurden Ehrenhändel aus nichtigem Anlass stark eingeschränkt.

Veröffentlichungen: Ritterlicher Ehrenschutz, Graz 1907; Unbedingte Genugtuung, DCZ 42 (1925/26), S. 275-277

Literatur: Richard Walzel, Felix Busson, EuJ 7 (1962), S. 156-168; Peter Hauser, "Die Regeln des Duells" und "Ritterlicher Ehrenschutz". Zu den Duellhandbüchern von Franz von Bolgár und Felix Busson, EuJ 54 (2009), S. 97-116

 

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