Ernst von Bothmer

Ernst v. Bothmer

Vandalia Heidelberg, Bremensia Göttingen, Franconia Jena

* Nienburg/Weser 18. 4. 1841
† Heidelberg 1. 10. 1906

Sohn des K. hannov. Schatzrats und Landrats Friedrich v. Bothmer, Herrn auf Landesbergen und Bothmer, stud. jur. in Heidelberg, Göttingen und Jena, trat am 1. 2. 1868 als Auskultator im Bezirk Celle in den preußischen Justizdienst, wurde 1873 Gerichtsassessor, und nach kommissarischer Beschäftigung bei der Staatsanwaltschaft in Arnsberg und beim Appellationsgericht in Ratibor 1875 zum Auswärtigen Amt beurlaubt. 1877 Vizekonsul in Konstantinopel, 1880 Vizekonsul in Jassy, 1881 Konsul in Bukarest, 1885 Generalkonsul in Christiania, 1887 Wirklicher Legationsrat und vortragender Rat der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, 1890 Geh. Legationsrat. B. lebte, 1896 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, zuletzt in Berlin, Braunschweig und auf seinem Gut Landesbergen bei Stolzenau.

B. wurde 1862 bei Vandalia, 1864 bei Bremensia und 1865 bei Franconia Jena aktiv. In Göttingen bekleidete er die zweite, in Jena die erste Charge. Als der Göttinger SC 1864 auf Antrag des SC zu Heidelberg die Aufgabe übertragen bekam, die seit Jahren zwischen den einzelnen SC schwebende Feststellung der Corpsprinzipien zur Entscheidung zu bringen, übernahm B. die Ausarbeitung des Entwurfs, der Pfingsten 1867 vom oKC mit wenigen Änderungen verabschiedet und 1869 mit einigen Zusätzen unter dem Titel „Was sind und wollen die Corps?“ veröffentlicht wurde.

Literatur: AM 23 (1906/07), S. 237

 

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