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Friedrich Landfried

Friedrich Landfried

* Heidelberg 26. 9. 1884
† Hamburg 31. 12. 1952

Sohn des Geh. Kommerzienrats Wilhelm L., studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Straßburg, Berlin und Heidelberg, 1909 zum Dr. jur., 1912 Assessor. Teilnahme am Ersten Weltkrieg, bis Juli 1920 Angehöriger der Garde-Kavallerie-Schützen-Division, danach Eintritt in die preußische Verwaltung als Regierungsrat. 1923 Hilfsarbeiter im preußischen Finanzministerium, dann im Innenministerium, 1925 Ministerialrat im Finanzministerium, 1932 Ministerialdirektor im preußischen Staatsministerium. L. war Mitglied im Vorstand der DNVP. Von 1933 bis 1943 war er Staatssekretär im preußischen Finanzministerium, 1939 bis 1943 zugleich Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium und Mitglied des Generalrats des Vierjahresplans. Von 1933 bis 1943 gehörte L. dem preußischen Staatsrat an und war Mitglied des Generalrats für den Vierjahresplan. Im November 1943 nahm er seinen Abschied und war danach noch einige Zeit Chef der Militärverwaltung in Italien. Im August 1944 wurde er Präsident der Preußischen Staatsbank. Er nahm eine Vielzahl von Aufsichtsratsposten wahr, u. a. als Aufsichtsratsvorsitzender der Saargruben AG, der Preußischen Bergwerks- und Hütten-AG, der Hibernia AG und ab 1939 bis Kriegsende der VEBA. 1941 wurde er zum Ehrensenator der Universität Heidelberg ernannt. Von den Allierten wurde er 1945 inhaftiert, 1947 aber freigelassen. Seine letzten Lebensjahre verbrachte er in Hamburg.

Seit 1904 war L. Mitglied des Corps Rhenania Straßburg. Er wurde 1926 Mitglied des neugegründeten Zehnerausschusses und war in die Gespräche zur Verschärfung der strafrechtlichen Beurteilung der Mensur eingebunden. Auch in der NS-Zeit blieb er ein wichtiges Bindeglied zwischen Corpsverbänden und Politik.

Literatur: In memoriam! In Dankbarkeit für Hans Ritter von Hopfen und Friedrich Landfried, EuJ 4 (1959), S. 165.

 

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