Bestände (KSCV)

B 6 - Allgemeiner Deutscher Waffenring (ADW)

Laufzeit: 1912-1935

 

Geschichte: Der Allgemeine Deutsche Waffenring war ein Zweckverband der schlagenden Korporationsverbände zur Regelung der gegenseitigen Belange, insbesondere in verbandsübergreifenden Ehrenangelegenheiten und zur Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, namentlich in der strafrechtlichen Beurteilung der Mensur. Bereits 1914 schlossen der Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) der Vertreter-Convent der Turnerschaften (VC), die Deutsche Landsmannschaft (DL) und die Deutsche Burschenschaft (DB) nach langjährigen Verhandlungen das sogenannte Marburger Abkommen zum „Zwecke der Bekämpfung der Realinjurien und Behebung der Verrufe“. Es gilt als erste verbandsübergreifende übereinkunft dieser Art und bildete unter anderem die Grundlage für die ersten lokalen Waffenringe. Ein überregionaler Zusammenschluss kam jedoch während des Ersten Weltkrieges nicht mehr zustande.

Am 7. August 1919 fand auf dem Haus der Turnerschaft Salia in Jena der erste Waffenstudententag statt, auf dem von Vertretern der Corps, Landsmannschaften und Turnerschaften (noch ohne die Burschenschaft) der ADW gegründet wurde. Diese Gründung veranlasste den Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) und mehrere andere Verbände zunächst zur Bildung eines „Schwarzen Rings“, während die Deutsche Burschenschaft als Mitunterzeichnerin des Marburger Abkommens eine Vermittlerrolle zwischen beiden Gruppierungen einzunehmen versuchte Am Rande des Erlanger Studententags der Deutschen Studentenschaft gelang es ihr, das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA) zustande zu bringen, auf dessen Grundlage sich schließlich auf dem Rudolstädter Waffenstudententag 1922 auch die übrigen pflichtschlagenden und satisfaktiongebenden Verbände dem ADW anschlossen. Obwohl der ADW hauptsächlich als „Zweckverband zur Vertretung der Belange des Waffenstudententums“ gegründet worden war, sollte er sich laut Gründungsprogramm ausdrücklich nicht nur mit Verrufsfragen und der Ausarbeitung einer verbändeübergreifenden Ehrenordnung (verabschiedet 1923) befassen, sondern zugleich „völkisch-vaterländische Arbeit durch Pflege des Ehr- und Wehrgedankens in der Studentenschaft leisten“. In dieser politischen Zielstellung wurde er zwar alsbald vom Deutschen Hochschulring überflügelt, zumal letzterer auch für nichtschlagende und nichtkorporierte Studenten offen war. Gleichwohl stellten die im ADW und den lokalen Waffenringen organisierten Waffenstudenten aufgrund ihres geschlossenen Auftretens in der Regel einen bedeutenden Faktor in den örtlichen Studentenausschüssen und in der Deutschen Studentenschaft (DSt) dar. Besondere Bedeutung erlangte der ADW mit dem staatlichen Verbot der Mensur 1926, das die Kluft zwischen den waffenstudentischen Verbänden und dem Staat von Weimar vertiefte und zu einem stärkeren Zusammenschluss der sonst eher gegensätzlichen Verbände führte. Zu ernsten Meinungsverschiedenheiten kam es erst wieder in der Endphase der Republik, als der Aufschwung des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) zwang, zur neuen Situation Stellung zu beziehen. Im April 1931 vereinbarten ADW und NSDStB auf dem Waffenstudententag in Erfurt das „Erfurter Abkommen“, in dem die beiderseitigen Interessen geregelt wurden. Aus Protest gegen die zunehmende Politisierung des ADW verließ der Kösener SC-Verband 1932 vorübergehend den ADW, der ein Jahr später die nationalsozialistischen „Arierbestimmungen“ in seine Satzungen übernahm. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde auch der ADW gleichgeschaltet und nach Einführung des „Führerprinzips“ der Verbandsdirektor Walter Langhoff zum Führer des ADW ernannt. Unter seiner Leitung wurde auf dem Goslarer Waffenstudententag vom 30. Juni 1933 ein ADW-Bundesgesetz verabschiedet, nach dem alle angeschlossenen Verbände bis zum 28. Februar 1934 den Ausschluss der nichtarischen und nichtarisch versippten Mitglieder auf einem Formular nachweisen sollten. Allerdings blieb auch danach umstritten, ob hierbei nach den Vorschriften des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums oder den weitergehenden Grundsätzen der NSDAP für die Aufnahme von Parteimitgliedern verfahren werden solle. Da hierüber keine Einigung hergestellt werden konnte, traten die Verfechter der harten Linie – DB, VC, Deutsche Sängerschaft (DS) und einige andere – Ende 1934 ebenfalls aus dem ADW aus und gründeten einen eigenen Völkischen Waffenring. Diese Abspaltung, der laut Gründungserklärung „nur solche Verbände angehören (sollten), die in ihren Gliederungen weder Judenstämmlinge, jüdisch Versippte noch Angehörige von Logen, Orden oder ihren Nachfolgeorganisationen dulden“, bestand jedoch nur wenige Monate (Dezember 1934 bis April 1935). Die Verbände mit einer weniger restriktiven Haltung (Corps, Landsmannschaften und die Verbindungen im Miltenberger Ring) konterten ihrerseits am 12. Januar 1935 mit der Gründung der Gemeinschaft studentischer Verbände unter Führung von Staatssekretär Hans Heinrich Lammers, die vom NSDStB als Gesamtvertretung der studentischen Verbände anerkannt wurde. Damit war der ADW (aber auch der Völkische Waffenring) wieder „entpolitisiert“ und kümmerte sich nur noch um Fechtfragen. VC und DS kehrten in den ADW zurück. Lammers löste die Gemeinschaft studentischer Verbände im September 1935 auf, weil einige Kösener Corps die Arierbeschlüsse nicht umgesetzt hatten. Der ADW selbst wurde am 15. Oktober 1935 aufgelöst; eine Wiederbelebung nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte nicht, da die Satisfaktion mit der Waffe mit der Verzichtserklärung der Verbändevertreter vor Bundespräsident Theodor Heuss am 8. April 1953 obsolet geworden war. Als Nachfolgeorganisation kann jedoch die „Arbeitsgemeinschaft Andernach der mensurbeflissenen Verbände“ (AGA) gelten, die sich besonders in den 1950er Jahren um die Klärung der Rechtsfragen zur Schlägermensur (Göttinger Mensurprozess) kümmerte.

Bestand: Das Schriftgut des ADW wurde nach seiner Auflösung auf Veranlassung von Carl Manfred Frommel an die Hochschulkundliche Sammlung in Frankfurt am Main übergegeben, wo schon vorher abgelegte Akten des Verbandes archiviert wurden. 1935 kam es in das Institut für Hochschulkunde in Würzburg, wo es unter der Bezeichnung "Archiv des Allgemeien Deutschen Waffenrings" geführt wurde. Später wurde es zu einem Bestand zusammengefasst, in das Kösener Archiv eingegliedert und im Sommer 2008 verzeichnet. Neben den Niederschriften der Waffenstudententage enthält der Bestand von ca. 2,0 lfd. m vor allem die Korrespondenz des Vororts mit den einzelnen Verbänden und Waffenringen sowie einzelnen anderen Funktionären, insbesondere von Carl Manfred Frommel.

 

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